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VERGÜTUNG
Das Honorar setzt sich aus einer Fallpauschale und einem Tagessatz zusammen.
Einzelheiten müssen wir besprechen, aber immer gilt: Mediation ist günstiger als ein Gerichtsverfahren! Grundsätzlich schulden die beiden Parteien das Honorar jeweils zur Hälfte, abweichende Regelungen sind jedoch möglich.
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